Beglaubigte Übersetzung

Urkunden, Zeugnisse, Diplome

Arbeit an einer ÜbersetzungIch bin durch den Präsidenten des Landge­richts München I. öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin. Somit darf ich Ihnen eine beglaubigte Übersetzung anfertigen von Urkunden aller Art, wie z. B.:
  • Zeugnisse, Bescheinigungen, Diplome
  • Auszüge aus öffentlichen Registern (Standesamt: Geburts­urkunden, Eheregister, Grund­buch­amt, Handelsregister, etc.)
  • Gerichtliche Urteile, Bescheide, Protokolle und andere
  • Dokumente von Behörden, Ämter jeglicher Art.
Meine Übersetzungen werden von allen Ämtern in Deutschland akzeptiert.

Hintergrund Beruf beeidigter Über­setzer

In Deutschland ist der Beruf des Übersetzers nicht geschützt. Alle, die sich für qualifiziert halten, dürfen Übersetzungen anbieten. Die Folgen sind vor allem im juristischen Umfeld (Immobilien­kauf, Firmen­grün­dung, Gerichts­verhand­lungen u. v. m.) in vielen Fällen unerfreulich und nicht selten kostspielig.

Eine beglau­bigte Übersetzung, angefertigt durch einen beeidig­ten Übersetzer, bietet hier mehr Sicherheit. Behörden verlangen oft beglaubigte Übersetzungen, um so ein Höchstmaß an Kompe­tenz und Korrektheit zu gewähr­leisten. Allgemein beeidigte Über­setzer werden vom Präsidenten des Landgerichts ihres Wohnorts bestellt.

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