Beglaubigte Übersetzung
Urkunden, Zeugnisse, Diplome
Ich bin durch den Präsidenten des Landgerichts München I. öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin.
Somit darf ich Ihnen eine beglaubigte Übersetzung anfertigen von Urkunden aller Art, wie z. B.:
- Zeugnisse, Bescheinigungen, Diplome
- Auszüge aus öffentlichen Registern (Standesamt: Geburtsurkunden, Eheregister, Grundbuchamt, Handelsregister, etc.)
- Gerichtliche Urteile, Bescheide, Protokolle und andere
- Dokumente von Behörden, Ämter jeglicher Art.
Hintergrund Beruf beeidigter Übersetzer
In Deutschland ist der Beruf des Übersetzers nicht geschützt. Alle, die sich für qualifiziert halten, dürfen Übersetzungen anbieten. Die Folgen sind vor allem im juristischen Umfeld (Immobilienkauf, Firmengründung, Gerichtsverhandlungen u. v. m.) in vielen Fällen unerfreulich und nicht selten kostspielig.
Eine beglaubigte Übersetzung, angefertigt durch einen beeidigten Übersetzer, bietet hier mehr Sicherheit. Behörden verlangen oft beglaubigte Übersetzungen, um so ein Höchstmaß an Kompetenz und Korrektheit zu gewährleisten. Allgemein beeidigte Übersetzer werden vom Präsidenten des Landgerichts ihres Wohnorts bestellt.
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