Beglaubigte Übersetzung
Ich bin durch den Präsidenten des
Landgerichts München I. öffentlich bestellte und
allgemein beeidigte Übersetzerin.
Somit darf ich Ihnen eine beglaubigte Übersetzung anfertigen
von Urkunden aller Art, wie z. B.:
- Zeugnisse, Bescheinigungen, Diplome
- Auszüge aus öffentlichen
Registern (Standesamt: Geburtsurkunden, Eheregister; Grundbuchamt,
Handelsregister, etc.)
- Gerichtliche Urteile, Bescheide, Protokolle
- und andere Dokumente von Behörden,
Ämter jeglicher Art.
Hintergrund Beruf beeidigter Übersetzer
In Deutschland ist der Beruf des
Übersetzers nicht geschützt. Jeder, der sich
für qualifiziert hält, darf Übersetzungen
anbieten. Die Folgen sind vor allem im juristischen Umfeld
(Immobilienkauf, Firmengründung, Gerichtsverhandlungen u. v.
m.) in vielen Fällen unerfreulich und nicht selten kostspielig.
Um ein Höchstmaß an Kompetenz und Korrektheit zu
gewährleisten, verlangen deshalb gerade Behörden oft
beglaubigte Übersetzungen, die nur von öffentlich
anerkannten, beeidigten oder ermächtigten Übersetzern
angefertigt werden dürfen.
Diese werden vom Präsidenten des Landgerichts ihres Wohnorts
bestellt und dann in den Dolmetscher- und Übersetzerlisten,
die bei den Landgerichten vorliegen, geführt. Sie sind
autorisiert, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen.
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